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Gilt die KI-Schulungspflicht auch für Honorarkräfte? Ja — und ab 2028 erst recht

Von Margarita Votteler, C1-Prüferin seit 2009 · 27. Juli 2026 · 6 Min. Lesezeit

„Unsere Lehrkräfte sind Honorarkräfte — die schulen sich selbst." Diesen Satz hört man in Sprachschulen und bei Kursträgern oft, wenn es um die KI-Schulungspflicht geht. Er ist bequem. Und er ist falsch — heute schon wegen des Wortlauts der KI-Verordnung, und ab 2028 endgültig wegen eines Urteils, das mit KI gar nichts zu tun hat.

Kurze Antwort

Ja, die Schulungspflicht gilt auch für Honorarkräfte. Artikel 4 der KI-Verordnung verpflichtet Betreiber, für KI-Kompetenz „ihres Personals und anderer Personen zu sorgen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind". Eine Honorarlehrkraft, die für deinen Kurs mit ChatGPT Übungen baut oder Texte korrigieren lässt, arbeitet in deinem Auftrag mit KI — damit liegt die Verantwortung bei der Schule. Und ab dem 1. Januar 2028 stellt sich die Frage gar nicht mehr: Dann greift das Herrenberg-Urteil voll, und aus vielen Honorarkräften werden Angestellte.

Warum „im Auftrag" die Honorarkraft einschließt

Die Verordnung knüpft nicht am Arbeitsvertrag an, sondern an der Tätigkeit. Entscheidend ist nicht, ob jemand angestellt oder selbständig ist, sondern ob die Person für deine Schule KI einsetzt. Der Unterricht läuft unter deinem Namen, die Teilnehmer sind deine Kunden, das Kursmaterial trägt dein Logo — wenn dabei KI im Spiel ist, kannst du die Kompetenzfrage nicht an den Honorarvertrag delegieren.

Praktisch heißt das nicht, dass du jede Honorarkraft zwingen musst. Es heißt: Du musst dafür sorgen — also eine Schulung anbieten oder verlangen, und den Stand dokumentieren. Eine Schule, die sagen kann „alle bei uns eingesetzten Lehrkräfte haben Kurs X mit Zertifikat abgeschlossen", hat ihre Pflicht erfüllt. Eine Schule, die sagt „das ist Sache der Freien", hat sie nicht.

Das Herrenberg-Urteil in 90 Sekunden

2022 entschied das Bundessozialgericht über eine Musikschullehrerin aus Herrenberg: Wer als Lehrkraft fest in den Betrieb einer Bildungseinrichtung eingebunden ist — Stundenplan, Räume, Kurskonzept der Schule —, ist in Wahrheit abhängig beschäftigt, nicht selbständig. Für die Weiterbildungsbranche war das ein Erdbeben, denn nach diesem Maßstab arbeiten die meisten Honorarlehrkräfte an Sprachschulen, bei Integrationskursträgern und an Volkshochschulen in Scheinselbständigkeit — bei Integrationskursen wird der Anteil auf rund 75 Prozent geschätzt.

Der Gesetzgeber hat mit einer Übergangsregel (§ 127 SGB IV) Zeit gekauft, zuletzt im März 2026 verlängert bis zum 31. Dezember 2027. Ab dem 1. Januar 2028 gilt: anstellen oder echte Selbständigkeit nachweisen können — sonst drohen Nachzahlungen der Sozialversicherungsbeiträge.

Was beides zusammen bedeutet

Zwei Pflichtwellen treffen sich bei genau deiner Zielgruppe von Mitarbeitenden. Seit dem 2. August 2026 überwachen die Behörden die KI-Verordnung — inklusive der Kompetenzpflicht für alle, die in deinem Auftrag arbeiten. Ab dem 1. Januar 2028 werden aus vielen dieser Honorarkräfte Angestellte, und damit wird aus der Auftrags-Formulierung eine klassische, unbestreitbare Arbeitgeberpflicht.

Die kluge Konsequenz: Wer seine Honorarkräfte jetzt in die KI-Schulung einbezieht, erledigt die heutige Pflicht und die von 2028 in einem Zug — und hat nebenbei ein Argument im Wettbewerb um gute Lehrkräfte. Denn ein Zertifikat, das die Lehrkraft behalten und bei jedem Auftraggeber vorzeigen kann, ist für Freie ein echter Mehrwert, keine Zumutung.

Was du jetzt konkret tust

Erstens: Verschaff dir einen Überblick, welche deiner Lehrkräfte — angestellt oder frei — KI im Unterricht oder in der Vorbereitung nutzen. (Realistische Annahme: mehr, als du denkst.) Zweitens: Nimm die Honorarkräfte in dieselbe Schulung auf wie das Stammpersonal; getrennte Standards kannst du ab 2028 ohnehin nicht mehr halten. Drittens: Dokumentiere alles in einem Schulungsregister — wer, wann, was, Ergebnis. Was Artikel 4 im Detail verlangt und wie ein belastbarer Nachweis aussieht, steht in unserem Grundlagen-Artikel zur Schulungspflicht.

Genau für diese Konstellation bauen wir KI-DaF: einen Selbstlernkurs für Sprachschulen, Kursträger und DaF-Lehrkräfte — Pflichtteil plus KI-Didaktik, personenbezogene Zertifikate und ein Register für die Schule, von C1-Prüferin Margarita Votteler. Auf die Warteliste →

FAQ

Muss die Honorarkraft die Schulung selbst bezahlen?

Die Pflicht aus Artikel 4 liegt beim Betreiber, also bei der Schule — sie muss für die Kompetenz sorgen. Ob sie die Schulung stellt, bezuschusst oder als Auftragsbedingung verlangt, ist Verhandlungssache. Fair und üblich: Die Schule zahlt, die Lehrkraft behält das Zertifikat und kann es bei anderen Auftraggebern vorzeigen.

Was, wenn eine Honorarkraft KI nur privat nutzt, nicht für den Unterricht?

Die Pflicht knüpft an die Nutzung im Auftrag der Schule an. Wer für deine Kurse nachweislich ohne KI arbeitet, fällt nicht darunter — aber sei ehrlich: Weißt du das? Eine kurze Grundschulung für alle ist meist einfacher als eine Einzelfallprüfung, wer wann welches Tool anfasst.

Wird die Übergangsregel nicht einfach nochmal verlängert?

Möglich — sie wurde schon einmal verlängert, und die Verbände lobbyieren weiter. Aber verlass dich nicht darauf, und vor allem: Die KI-Schulungspflicht gilt unabhängig davon schon jetzt. Herrenberg verschiebt nur den Zeitpunkt, ab dem sie unbestreitbar deine Arbeitgeberpflicht ist.

Gilt das auch für VHS-Kursleitende?

Ja, dieselbe Logik: Volkshochschulen sind Betreiber im Sinne der Verordnung, und Kursleitende arbeiten in ihrem Auftrag. Auch das Herrenberg-Urteil trifft die VHS-Welt mit voller Wucht — es stammt ja aus der kommunalen Musikschul-Welt.


Dieser Artikel ist eine Einordnung für die Praxis, keine Rechtsberatung. Stand: 27. Juli 2026.